Gemeinsam Gutes bewegen. Unsere Region lebt vom Engagement ihrer Menschen. Deshalb fördern wir Projekte, die das Miteinander stärken und geben dir die Möglichkeit, aktiv mitzuentscheiden.
Veranstalter der Vereinsförderaktion ist die stadtwerker GmbH, Kaiser-Wilhelm-Str. 1, 46395 Bocholt.
Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Vereine und gemeinnützige Institutionen mit Sitz im Versorgungsgebiet und aktivem Energievertrag. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit, zum Beispiel durch eine gültige Körperschaftsteuer-Freistellung des Finanzamtes.
Vereine und Institutionen mit religiöser Ausrichtung sowie politische Parteien sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme über Dritte, zum Beispiel über Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die Teilnahme an der Vereinsförderaktion ist unentgeltlich und erfolgt über die Internetseite der Aktion sowie gegebenenfalls über eine zugeschaltete Voting-Webseite. Durch die Teilnahme am Voting erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Vereinsförderaktion findet quartalsweise statt. Pro Quartal stehen insgesamt 5.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.
Die konkreten Zeiträume für die Einstellphase und die Votingphase werden jeweils auf der Aktionsseite bekannt gegeben.
Einstellphase: Projekte können vom 15. Juli 2026 bis zum 14. August 2026 eingereicht werden.
Votingphase: Die Abstimmung beginnt am 15. August 2026 und endet am 27. September 2026
Teilnahmeberechtigt sind alle unter Nr. 2 aufgeführten Vereine und Institutionen.
Die teilnehmenden Vereine und Institutionen treten in einer von vier festen Kategorien an. Die Zuordnung erfolgt anhand der Mitgliederzahl zum Zeitpunkt der Anmeldung:
Vereine bis 40 Mitglieder
Vereine mit 41 bis 99 Mitgliedern
Vereine mit 100 bis 499 Mitgliedern
Vereine über 500 Mitglieder
Die Projekte sollten den Themenbereichen Kinder/Jugendliche, Sport, Menschen in Not oder Umweltschutz/Nachhaltigkeit zugeordnet werden können. Bei der Bewerbung muss eine Kurzbeschreibung des Projektes eingestellt und ein Foto im .jpg- oder .png-Format hochgeladen werden.
Mit der Teilnahme werden der stadtwerker GmbH die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den eingereichten Bildern und Beschreibungen übertragen. Der stadtwerker GmbH wird das Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des teilnehmenden Vereins oder der teilnehmenden Institution zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.
Alle Projektvorstellungen werden vor der Veröffentlichung geprüft. Die stadtwerker GmbH behält sich vor, Projekte im Falle unrichtiger Angaben, unpassender Inhalte oder aus sonstigem wichtigen Grund nicht zur Abstimmung zuzulassen beziehungsweise vom Voting auszuschließen.
Die Freischaltung der Projekte erfolgt nach Überprüfung durch die stadtwerker GmbH in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen.
Die Ermittlung der geförderten Projekte erfolgt durch ein Online-Voting. In jeder der vier Kategorien erhält das Projekt mit den meisten Stimmen eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro.
Sollten zwei oder mehrere Projekte innerhalb einer Kategorie die gleiche Stimmenanzahl erreichen, entscheidet eine Jury der stadtwerker Versorgungs GmbH über die Vergabe der Förderung in dieser Kategorie.
Die Abstimmung ist ausschließlich online möglich und erfolgt über die Internetseite der Aktion sowie gegebenenfalls über eine zugeschaltete Voting-Webseite. Jede Person darf innerhalb des jeweiligen Votings nur einmal abstimmen.
Nach Ablauf der Abstimmungsphase werden die geförderten Vereine und Institutionen per E-Mail benachrichtigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt zu einem von der stadtwerker GmbH festgelegten Zeitpunkt.
Abstimmungsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Für das Voting gibt der Abstimmende seinen Namen, Vornamen und seine E-Mail-Adresse an. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Stimmabgabe verwendet und nicht zu Werbezwecken genutzt.
Die abgegebene Stimme wird nur berücksichtigt, wenn der vollständige Name und eine gültige E-Mail-Adresse angegeben wurden.
Sofern der Verdacht besteht, dass eine E-Mail-Adresse ausschließlich zum Zweck des Votings angelegt wurde, nicht vom Abstimmenden selbst stammt, auf den Namen einer fiktiven Person angelegt wurde oder die Stimmabgabe nicht persönlich erfolgt ist, kann die stadtwerker GmbH die abgegebene Stimme ohne vorherige Ankündigung löschen und die betreffende E-Mail-Adresse von der Teilnahme am Voting ausschließen.
Insgesamt werden pro Quartal Fördermittel in Höhe von maximal 5.000 Euro ausgeschüttet.
Die Fördermittel verteilen sich wie folgt:
Kategorie „Vereine bis 40 Mitglieder“: 1.000 Euro
Kategorie „Vereine mit 41 bis 99 Mitgliedern“: 1.000 Euro
Kategorie „Vereine mit 100 bis 499 Mitgliedern“: 1.000 Euro
Kategorie „Vereine ab 500 Mitgliedern“: 1.000 Euro
Zusätzlich ist ein Jurypreis in Höhe von 1.000 Euro für ein besonders förderungswürdiges Projekt reserviert. Über die Vergabe des Jurypreises entscheidet eine interne Jury der stadtwerker GmbH.
Ein Anspruch auf Auszahlung der Fördermittel besteht nur bei Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen.
Die stadtwerker GmbH behält sich das Recht vor, die Aktion aufgrund unvorhergesehener Umstände ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern. Dies gilt insbesondere, wenn die Aktion nicht planmäßig durchgeführt werden kann, zum Beispiel aufgrund technischer Fehler, Manipulationsversuchen oder rechtlicher Gründe, die die ordnungsgemäße Durchführung beeinflussen.
Verstößt ein eingereichtes Bild, ein Text oder sonstiger Inhalt gegen Rechte Dritter, stellt der teilnehmende Verein beziehungsweise die teilnehmende Institution die stadtwerker GmbH von allen Ansprüchen Dritter sowie von den Kosten einer damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzureichen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt, oder sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Weiterhin versichert der Teilnehmer, dass das hochgeladene Foto keine jugendgefährdenden, sexuell anzüglichen, pornografischen, fremdenfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Darstellungen zeigt. Die stadtwerker GmbH behält sich ausdrücklich vor, solche Inhalte ohne Ankündigung aus dem Wettbewerb zu entfernen.
Die stadtwerker GmbH haftet nicht für die dauerhafte Verfügbarkeit der Abstimmplattform. Sie kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, haftbar gemacht werden. Die stadtwerker GmbH übernimmt keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldeformulare oder Votes.
Der Verantwortliche des Vereins oder der Institution gibt für die Teilnahme an der Vereinsförderaktion Daten zum Verein beziehungsweise zur Institution sowie seinen vollständigen Namen, seine Adresse, seine E-Mail-Adresse und seine Telefonnummer an.
Diese Daten werden von der stadtwerker GmbH ausschließlich zur Durchführung der Aktion, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Veröffentlichung des Projektes und zur Benachrichtigung der geförderten Projekte verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung der Aktion erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gewinnerdaten werden gespeichert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Sie werden anschließend für eine weitere Verwendung im Rahmen der Vereinsförderaktion gesperrt.
Der Teilnehmer kann der Verwendung seiner Daten jederzeit schriftlich oder per E-Mail gegenüber der stadtwerker GmbH unter info@stadtwerker.de widersprechen. Der Widerspruch hat zur Folge, dass die entsprechenden Daten und Fotos von der Aktionsseite gelöscht werden und das Projekt nicht mehr an der Vereinsförderaktion teilnehmen kann.
Die stadtwerker GmbH behält sich das Recht vor, in Medien, sozialen Medien und auf der eigenen Webseite über die Aktion, die teilnehmenden Vereine und Institutionen, die eingereichten Projekte sowie die geförderten Projekte zu berichten beziehungsweise berichten zu lassen. Die Nennung der Teilnehmernamen und die Veröffentlichung von Bildaufnahmen ist hierbei erlaubt.
Die stadtwerker GmbH beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Deutschland. Insbesondere wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der stadtwerker GmbH verwiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.